Zeltstadt
Rechtsverbindliche Erklärung
Informationen zur Teilnahme
Für die Dauer der Veranstaltung gelten für den/die Teilnehmer*in die Weisungen des Betreuerteams als verbindlich. Bei
mehrmaligen oder groben Verstößen, welche die Durchführung der Maßnahme, das Miteinander in der Gruppe oder
andere Teilnehmer gefährden, kann der Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von der Maßnahme ausgeschlossen werden.
Der/die Teilnehmer*in hat dann unverzüglich den Platz zu verlassen, ist abzuholen oder wird auf eigene Kosten nach Hause
gebracht.
Der/die Teilnehmer*in muss frei von ansteckenden Krankheiten im Sinne des Infektionsschutzgesetzes anreisen – andernfalls ist
eine Teilnahme nicht möglich. Auch bei Läusebefall und Magen-Darm-Erkrankungen müssen - zum Schutz der anderen
Teilnehmer - betroffene sofort von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Bei Missachtung dieser Regelung ist mit
Schadensersatz-ansprüchen für erhöhten Aufwand bzw. Behandlung anderer Kinder zu rechnen.
Ich bin mit einer Kontrolle bei Läusebefall während der Maßnahme sowie ggf. einer Behandlung gegen Läuse auf eigene
Kosten einverstanden.
Es muss Sorge getragen sein, dass bei unter 18-jährigen eine benannte Vertretungsperson für die Dauer der Maßnahme
telefonisch erreichbar ist, um eine eventuelle Abholung des Teilnehmers zu gewährleisten.
Sollte durch Krankheit oder Unfall eine ärztliche Behandlung oder eine Krankenhauseinweisung erforderlich sein, bin ich
mit dieser Maßnahme einverstanden, stimme notwendigen Sofortmaßnahmen zu und verzichte ausdrücklich auf
vorherige Befragung. Selbstverständlich werden wir die Vertretungsperson in diesem Fall sobald wie möglich informieren.
Eine kurzfristige Abmeldung (4 Wochen oder weniger vor der Durchführung) führt nicht zu einem Anspruch auf
Rückzahlung der Teilnahmegebühr. Im Einzelfall kann der Kostenbeitrag zurückgezahlt werden, wenn ein entsprechender
Ersatzteilnehmer gefunden wird. Ausgenommen hiervon sind Härtefälle. Dafür ist Rücksprache mit der Leitung der
Maßnahme zu halten.
Wenn die Maßnahme wegen außergewöhnlicher Umstände/höherer Gewalt (z.B. Unwetter) abgesagt oder abgebrochen
werden muss, können keinerlei Ersatzansprüche an den Veranstalter geltend gemacht werden.
Es wird empfohlen technische Geräte (Handy, Tablet, Laptop, …) zu Hause zu lassen, weil die Haftung für
verlorene/gestohlene Geräte nicht vom Träger übernommen wird. Zudem gibt es keine Möglichkeit die Geräte sicher
aufzubewahren oder wieder aufzuladen.
Auch die Haftung für Bargeld wird nicht vom Träger der Maßnahme übernommen. Es besteht die Möglichkeit, ein
Taschengeld bis zu 30,00€ beim Team zu hinterlegen. Der/die Teilnehmer*in kann sich dieses komplett oder teilweise
herausgeben lassen oder sich Kleinigkeiten in unserem Platz-eigenen Kiosk kaufen.
Mir ist bekannt, dass im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen gemacht werden. Ich willige ein, dass
diese Aufnahmen durch den Woanders e.V., Sponsoren und die Städte Bergheim, Elsdorf und Bedburg für
Veröffentlichungen (z.B. Broschüren, Dokumentationen, Presseartikel, Präsentation, auf den Internetseiten der
vorgenannten Organisationen und auf unseren Facebookseiten) genutzt werden dürfen. Ich bin aber auch damit
einverstanden, dass der richtige oder ein erfundener Name in Verbindung mit der Abbildung des Teilnehmers genannt
wird. Sollten Sie mit der Veröffentlichung von Bildmaterial, auf dem der/die Teilnehmer*in zu sehen ist NICHT einverstanden sein, so
teilen Sie uns dies bitte rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung mit. Sie haben jederzeit die Möglichkeit Rückwirkend
Ihre Einverständnis zu widerrufen. Ausgenommen davon sind nur bereits veröffentlichte Inhalte.
Information zur Teilnahmegebühr
Aufgrund der Maßnahmenförderung durch die Städte Bergheim, Elsdorf und Bedburg können wir nur eine begrenzte
Anzahl an Plätzen an Kinder aus anderen Städten vergeben. Um den fehlenden Zuschuss für Teilnehmer*innen aus
anderen Städten auszugleichen berechnen wir für diese Fälle einen Aufschlag in Höhe von 5,-€ pro Tag.
Informationen zum Datenschutz
Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der
Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der
unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher
Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau
zu gewährleisten; zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und
Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten und auch des sie betreffenden
Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir
Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf
Gefährdung der Daten gewährleisen. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der
Entwicklung bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes
durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).
Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehört insbesondere die verschlüsselte Übertragung von Daten zwischen deinem
Browser und unserem Server.
Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten
Wir übermitteln einen Teil der Anmeldungsdaten (Name, Geburtsdatum, Adresse) an die Städte Bergheim, Elsdorf und
Bedburg in Form einer Teilnehmerliste.
Dies erfolgt auf der Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung.
Die in der Anmeldung erfassten Daten werden gemäß der Datenschutzgrundverordnung ausschließlich zur Planung
und Durchführung unsere Angebote gespeichert. Anschließend werden diese Daten gelöscht.